OMNIBUS

OMNIBUS-Paket - Vereinfachung der Nachhaltigkeitsvorschriften der Europäischen Kommission - Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen und wie auf die neuen Informationen reagieren?

26. 2. Die Europäische Kommission hat ein Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der Anforderungen der CSRD, der EU-Taxonomie und der CSDDD vorgelegt. OMNIBUS zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu verringern und gleichzeitig die Transparenz und die Einhaltung des Europäischen Green Deal zu gewährleisten. Die Europäische Kommission beziffert die erwarteten jährlichen Einsparungen für europäische Unternehmen auf 4,4 Milliarden Euro.

 

Die wichtigsten Änderungen, die in den OMNIBUS-Vorschlägen enthalten sind:


CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive):

  • Änderung der Kriterien: Verpflichtung zur Erstellung eines nichtfinanziellen Berichts nur für Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschäftigten (80 % weniger betroffene Unternehmen);
  • Verschiebung der ursprünglich obligatorischen Veröffentlichung des Berichts für 2025 um zwei Jahre, d.h. Bericht im Jahr 2027, Veröffentlichung im Jahr 2028;
  • Vereinfachung der ESRS-Standards - weniger Datenpunkte, größere Kohärenz mit den globalen Standards;
  • Abschaffung der sektorspezifischen Vorschriften;
  • Abschaffung der Möglichkeit, zu einer vollständigen Prüfung der nichtfinanziellen Berichte überzugehen;
  • Zugeständnisse für kleine und mittlere Unternehmen;
  • Fakultative Berichterstattung nach den VSME-Standards der EFRAG;
  • Anforderungen der Lieferanten in dem von den VSME-Normen vorgegebenen Umfang.

EU-Taxonomie:
  • Freiwillig für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 450 Millionen Euro;
  • Berücksichtigung nur der wesentlichen Tätigkeiten, die mehr als 10 % des Umsatzes ausmachen.

CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive):
  • Verschiebung der Umsetzungspflicht um ein Jahr auf den 26. Juli 2027;
  • Konzessionen für kleinere Unternehmen, Bewertung alle 5 Jahre, Möglichkeit, die Zusammenarbeit auszusetzen statt zu beenden.
 
Wann können wir damit rechnen, dass das Paket (nicht) genehmigt wird?
Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort. Die Europäische Kommission hat keine vollständige Kontrolle über die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens in der EU und hat keine verbindliche Frist für die Diskussion dieser Vorschläge gesetzt. Die Kommission möchte vorrangig den Vorschlag für eine zweijährige Verschiebung diskutieren. In den nächsten Wochen oder höchstens 2 Monaten dürfte also Klarheit über die Verschiebung herrschen.
Weitere Vorschläge werden zu einem späteren Zeitpunkt genehmigt. Der übliche Zeitrahmen ist etwa ein halbes Jahr, in dem die Vorschläge diskutiert werden sollten.
 
Wie ist die Reaktion der Unternehmen? Wie geht man mit den Vorschlägen um?
"Für uns ändert sich nichts, wir machen das nicht wegen der Gesetzgebung" oder "Gut, dass wir über 1000 Mitarbeiter haben und uns weiter vorbereiten können". Dies sind auch die Reaktionen unserer Kunden auf die vorgeschlagenen Änderungen im OMNIBUS-Paket. Jedes Unternehmen befindet sich jedoch in einer anderen Situation, und es ist wichtig, alle Risiken, Chancen und ESG-Bedürfnisse, die für das jeweilige Unternehmen relevant sind, genau zu kennen. Für die meisten Unternehmen, die sich bereits auf die obligatorische Berichterstattung vorbereitet haben, bleibt ESG ein heißes Thema.

Sehr oft werden Unternehmen mit Anfragen nach ESG-Daten von ihren Kunden konfrontiert, die zu den großen internationalen Unternehmen gehören. Das Thema bleibt für Banken hochrelevant, die ESG-Themen weiterhin bei der Bewertung von Kunden berücksichtigen werden. Das Thema der Dekarbonisierung bleibt nicht nur in Europa, sondern auch weltweit wichtig. Der Druck, den Kohlenstoff-Fußabdruck zu reduzieren, hält an. Es gibt auch Rückmeldungen von großen multinationalen Unternehmen, dass sich für sie im Bereich ESG nichts ändert und dass sie ihre Ziele erfüllen wollen.

In Anbetracht der neuen Informationen empfehlen wir unseren Kunden, innezuhalten und die Situation gründlich zu analysieren. Stellen Sie Fragen wie:
  • Muss ich meinen Kunden ESG-Daten vorlegen?
  • Ist die ESG für meine Bank interessant?
  • Wie hoch ist das Risiko einer vollständigen Aussetzung des Berichtsvorbereitungsprozesses?
  • Welche Teiltätigkeiten kann ich jetzt ausüben, von denen ich weiß, dass ich sie auf lange Sicht nutzen kann?
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Antworten auf diese Fragen zu finden, ist das kein Problem. Unsere ESG-Experten setzen sich gerne mit Ihnen in Verbindung, um Ihre spezifische Situation ausführlicher zu besprechen. Antworten auf Ihre Fragen und die Sichtweise anderer Unternehmen, die von diesem Thema betroffen sind, können Sie auch in einem Seminar erhalten, das wir für Sie vorbereitet haben. Sie können sich HIER.


Autor: Matouš Pinkava