Lesen wir sachverständigengutachten
Lesen wir sachverständigengutachten
Bereits seit 2,5 Jahren richten sich Sachverständige nach einem neuen Gesetz – dem Gesetz Nr. 254/2019 GBl. über Sachverständige, Sachverständigenbüros und Sachverständigeninstitute. Das Gesetz soll zu hochwertigeren Sachverständigengutachten verhelfen. Das Hauptinstrument ist die Art der Erstellung des Gutachtens. Das Gutachten hat eine neue ausführliche Struktur, die grundsätzlich eine Aufzeichnung des Verfahrens des Sachverständigen sein soll.
Die ausführliche Struktur ist das Grundinstrument für die Nachprüfbarkeit des Gutachtens. Das Ziel ist die Nachprüfbarkeit durch belehrte Laien, die die faktische Richtigkeit (Wahrheitsmäßigkeit) des Gutachtens darstellen. Ist das Gutachten nicht nachprüfbar, können wir nicht wissen, ob es wahrheitsgemäß ist, wir können nur daran glauben - was für die Wahrheitsmäßigkeit eines Gutachtens unzureichend ist. Daher ist die Nachprüfbarkeit gemeinsam mit der Wahrheitsmäßigkeit und Vollständigkeit auch eine der drei Grundeigenschaften des Gutachtens. Die Interessenten für die ausführliche Struktur der Gutachten verweise ich auf § 28, Gesetz Nr. 254/2019 GBl. und auf § 39 a der Verordnung Nr. 502/2020 GBl.
Die Verordnung Nr. 502/2020 GBl. erlegt im § 40 unter anderem auch den Auftraggebern von Sachverständigengutachten Pflichten auf. Der Auftraggeber muss eine Fachfrage stellen. Also keine triviale Frage (einfache Frage, die jeder beantworten kann) und keine Rechtsfrage. Mit einer Rechtsfrage sollte sich der Auftraggeber an Rechtsanwaltskanzleien wenden. Der Auftraggeber muss dem Sachverständigen sagen, für welchen Zweck das Sachverständigengutachten verwendet werden soll. Und schließlich auch Tatsachen mitteilen, die seiner Meinung nach einen Einfluss auf die Genauigkeit des Schlusses des Sachverständigengutachtens haben können.
Wahrheitsmäßigkeit als eine Eigenschaft des Gutachtens wird automatisch vorausgesetzt. Der Sachverständige soll dank seiner Gelehrsamkeit einem Leihen (Richter) auf Fragen antworten, die dem Richter helfen einen Streit zu entscheiden. Um den Streit richtig (gerecht) entscheiden zu können, muss der Sachverständige die Fragen des Gerichts wahrheitsgemäß beantworten. Das Gericht entscheidet dann auch aufgrund der Antworten gerecht. Diese genannte Konstruktion mag dem Leser naiv vorkommen, aber so sollte die Tätigkeit der Sachverständigen aussehen.
Eine besondere Kategorie ist die letzte der drei Eigenschaften, und zwar die „Vollständigkeit“. Der Sachverständige sollte die Problematik vollständig erläutern. Das heißt, dass seine Auslegung nicht einseitig sein sollte.
Ein weiteres Problem ist die Genauigkeit der Schlüsse. Technische Wissenschaften können mathematisch genau sein, wirtschaftliche allerdings nicht. Der Sachverständige bringt in die Bewertung seine Meinungen und Vorstellungen mit ein. Z.B. durch Koeffizienten im Rahmen der Vergleichsmethode. Die Methodik der Gutachten berücksichtigt auch an diese Tatsache. Der Sachverständige sollte sagen, welche Bandbreite seine Bewertung hat, oder in welchem Intervall seine Bewertung liegt.
Die Leser der Gutachten sollten ihre Aufmerksamkeit auch den Anlagen der Gutachten schenken, da die Anlagen zur Nachprüfbarkeit des Gutachtens verhelfen. Dank diesen Anlagen stellt der Leser fest, ob die Daten, aus denen der Sachverständige seine Antworten erhält, glaubwürdig sind.
Geld steht immer erst an erster Stelle. Die Vergütung der Sachverständigen, wenn der Auftraggeber Gerichte oder Polizei sind, wurde unlängst erheblich erhöht. Nun gilt ein Stundensatz von bis zu 1.000 CZK. Was heißt, dass bei Rechtsstreitigkeiten Sachverständigengutachten wesentlich mehr kosten werden.
Bei Unstimmigkeiten in Gutachten aller Art stehen Ihnen Sachverständige mit Erläuterung gerne zur Verfügung.