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Mitarbeiteraktienprogramme

Mitarbeiteraktienprogramme

In der heutigen Zeit des Fachkräftemangels suchen Arbeitgeber nach Möglichkeiten, ihre Stellen attraktiver zu gestalten oder wichtige Mitarbeiter zu halten. Zu diesem Zweck gibt es eine Reihe von Anreiz- und Leistungsprogrammen für Mitarbeiter. Eine interessante Motivationsmöglichkeit können sogenannte Mitarbeiteraktienprogramme sein. Im folgenden Artikel stellen wir Ihnen deren grundlegende Aspekte vor.

Wenn wir über Aktionen der Arbeitnehmer sprechen, meinen wir meistens Programme zur Mitarbeiterbeteiligung. Einfach ausgedrückt, handelt es sich dabei um ein System, das es den Arbeitnehmern ermöglicht, einen Anteil an einem Unternehmen zu erwerben, in der Regel in Form von Aktien, und zwar zu günstigeren als den marktüblichen Bedingungen. Auch in anderen Wirtschaftsunternehmen (z. B. in Gesellschaften mit beschränkter Haftung) kann ein solches System eingerichtet werden, aber Aktiengesellschaften sind am besten in der Lage, die Vorteile dieses Systems zu nutzen.

Der Vorteil von Mitarbeiterbeteiligungssystemen liegt in der bedeutenden langfristigen Anreizkomponente, der so genannten Eigentümermentalität. Dies bedeutet, dass es im finanziellen Interesse des Arbeitnehmers liegt, dass das Unternehmen langfristig floriert, und somit ist der Arbeitnehmer auch motiviert, im Unternehmen zu bleiben, um die erhaltenen Vorteile zu maximieren.

Beispiele für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in der Praxis sind:

  1. Optionsplan
  2. direkter Verkauf von Aktien
  3. Schattenaktien.

Da es bei Mitarbeitersystemen oft um erhebliche Geldbeträge geht, ist die richtige Gestaltung auch im Hinblick auf die Besteuerung und die Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge von entscheidender Bedeutung. Leistungen, die den Arbeitnehmern aus solchen Systemen zufließen, werden in erster Linie immer als Arbeitseinkommen behandelt. Das liegt daran, dass sie eindeutig mit der Beschäftigung verbunden sind.

In der zweiten Phase werden die Einkünfte aus dem Besitz oder der Veräußerung von Anteilen als Kapital- und sonstige Einkünfte eingestuft, d. h. außerhalb des Beschäftigungsregimes. Erst hier kommt die Möglichkeit der Steuerbefreiung von Einkünften ins Spiel.

Um die Steuerregelung korrekt zu gestalten, müssen der Zeitpunkt der Besteuerung und die Höhe des zu besteuernden Einkommens festgelegt werden. Dies hängt insbesondere von der Art des Mitarbeitersystems ab, auf das wir im Folgenden näher eingehen.

Schließlich ist zu prüfen, auf welche Weise die Einkünfte besteuert werden (durch den Lohnzahler oder durch die Steuererklärung) und ob diese Einkünfte sozial- und krankenversicherungspflichtig sind. Dies erfordert eine detaillierte Analyse der Gestaltung des Plans und der Beziehungen zwischen dem Unternehmen, an das die Anteile übertragen werden, dem rechtlichen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

 

Optionsplan

Der Kern des Optionsplans ist das Optionsrecht, d. h. das Recht, die Aktien des Unternehmens zu einem vorher vereinbarten (abgezinsten) Preis in der Zukunft zurückzukaufen. Dabei handelt es sich jedoch nur um ein Recht; der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, die Aktien zurückzukaufen. Das Recht auf den Rückkauf von Aktien erwirbt der Arbeitnehmer in der Regel schrittweise im Laufe seines Arbeitsverhältnisses.

Bei der normalen Ausgestaltung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms werden die Steuern und etwaige Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge in der Regel bei Ausübung der Option fällig, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem die Aktien dem Vermögenskonto des Mitarbeiters gutgeschrieben werden. Das Einkommen wird in Höhe der Differenz zwischen dem Marktwert der Aktien zu diesem Zeitpunkt und dem vom Arbeitnehmer gezahlten Kaufpreis besteuert.

 

Direktverkauf von Aktien

Im Gegensatz zu einem Optionsplan, bei dem der Arbeitnehmer nur das Recht auf eine Option hat, können die Parteien auch den direkten Verkauf von Aktien zu einem vorher vereinbarten (ermäßigten) Preis vereinbaren. Diese Option wird in der Regel zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oder kurz danach eingeräumt, aber auch eine schrittweise Freigabe der Aktien ist nicht ausgeschlossen.

Bei diesem Beteiligungsmodell werden die Steuern und etwaige Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge fällig, wenn die Aktien dem Vermögenskonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben werden. Das Einkommen wird in Höhe der Differenz zwischen dem Marktwert der Aktie zu diesem Zeitpunkt und dem vom Arbeitnehmer gezahlten Kaufpreis besteuert.

 

Schatten-Aktionen

Die Schattenaktien funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie ein Optionsplan, jedoch mit dem Unterschied, dass der Arbeitnehmer auf der Grundlage eines internen oder vertraglichen Mechanismus schrittweise Anspruch auf eine Geldprämie hat, die dem Wertzuwachs der Aktie ab einem vereinbarten Zeitpunkt entspricht. Die Mitarbeiter werden also nie zu Aktionären; das Unternehmen ist lediglich vertraglich verpflichtet, ihnen einen Betrag, der dem Wertzuwachs der Aktie zu einem bestimmten Zeitpunkt entspricht, als Bonus zusätzlich zu ihrem Gehalt zu zahlen.

Bei einem Schattenaktienprogramm erwerben die Arbeitnehmer die Wertpapiere nicht tatsächlich, sondern der Wert der Geldprämie wird lediglich von ihnen abgeleitet. Die Einkommensteuer und etwaige Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge werden dann zum Zeitpunkt der Abrechnung oder Auszahlung des vollen Betrags der Geldprämie besteuert.

Entscheidet sich ein Unternehmen für ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, ist es ratsam, einige grundlegende Bedingungen zu beachten, die die Regeln für die Durchführung des Programms festlegen. Unsere Empfehlungen lauten insbesondere:

  • Begrenzung des Aktienvolumens, das für das Programm verwendet werden soll (10-15%).
  • Sich das Recht vorbehalten, bestimmte Parameter des Programms einseitig zu ändern.
  • Festlegung der mit den Aktien verbundenen Aktionärsrechte (Gewinnanteil x Stimmrecht).
  • Das Recht des Unternehmens, die vom Mitarbeiter erworbenen Aktien zum Marktpreis zurückzukaufen, z. B. im Falle eines Bad Leaver.
  • Beschränkung (oder vollständiges Verbot) der Übertragung von Aktien an Dritte oder Belastung der Aktien (z. B. Verpfändung).
  • Beurteilen Sie die steuerlichen Auswirkungen des Programms im Detail und teilen Sie sie den Mitarbeitern in angemessener Weise mit.

Obwohl Beteiligungsprogramme nicht der einzige Weg sind und auch nicht sein können, um motivierte und gute Mitarbeiter zu gewinnen, können sie ein attraktiver Vorteil sein, den diese Mitarbeiter wünschen werden. Allerdings muss das Programm sorgfältig auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sein.