Am Dienstag den 24. Mai 2022 fand in Brüssel die Sitzung des Rats Ecofin statt, in der eines der verhandelten Themen die Einräumung war, dass Tschechien die Schwelle für die Pflichtumsatzsteuerregistrierung erhöht. Mit dem Beschluss des Rats wurde dem Antrag der Tschechischen Republik vom letzten Jahr, die Möglichkeit die Umsatzschwelle zur USt-Befreiung auf bis zu 85.000 EUR früher zu erhöhen, stattgegeben, anstatt, wie es die Novelle der MWST-EU-Richtlinie vorsieht zum 1. Januar 2025.
„Der EU-Rat gab unserem Antrag auf Ausnahme die höhere Schwelle für die Pflichtumsatzsteuerregistrierung früher anzuwenden statt. Die tschechische Legislative, die die Jahresumsatzschwelle auf zwei Millionen Kronen erhöht, hat schon das Ressortanmerkungsverfahren hinter sich und wird nun auf der Regierungsebene verhandelt. Unserer Meinung nach steigt auch das Limit für den Pauschalsteuermodus ab nächstem Jahr auf das Doppelte,“ so Finanzminister Zbyněk Stanjura.
Die bestehende Schwelle für die USt-Zahler in Höhe von 1 Mio. CZK geht von dem Betrag von 35.000 EUR aus, der seit dem EU-Beitritt Tschechiens in 2004 gilt und sich bereits 18 Jahre nicht änderte trotz dem bedeutenden Anstieg der Preisebene. Das Finanzministerium geht davon aus, dass die USt-Befreiung neu 105.000 Steuerzahler betreffen wird. Bis zu 80.000 von ihnen könnten sich real aus dem USt-System abmelden.
Wie wird die praktische Auswirkung dieser Maßnahme sein? Für bestehende USt-Zahler, deren Umsatz sich unter die magische Schwelle von 2.000.000 CZK senkt, entsteht „Paradies auf Erden“ (stellt sich der Antragsteller vor). Mit Schlag des Inkrafttretens der o.a. Maßnahme werden die USt-Zahler massenhaft ihre Registrierungen abmelden und zu Nicht-USt-Zahler werden. Oder sieht die Realität anders aus?
Meiner Meinung nach kommt es dazu, dass die Registrierungen hauptsächlich diejenigen USt-Steuerzahler abmelden werden, die Warenlieferanten und Dienstleistungserbringer an Endkunden sind. Da heißt Handwerker, Gastwirte, Ladenbesitzer usw. um nachfolgend sorgfältig zu verfolgen, ob sie die Schwelle nicht wieder übersteigen.
Der Grund für die Erhöhung der Umsatzschwelle für die Pflicht-USt-Zahler-Registrierung ist die Vereinfachung der Pflichten der Steuersubjekte: die Abschaffung der Pflicht die USt-Erfassung zu führen, Rechnungen auszustellen, monatliche USt-Erklärungen und Kontrollmeldungen abzugeben usw.
Dies ist unbestritten ein lobenswerter Grund. Aber zugleich kommen mit diesen Positiven auch Negativa. Wieder öffnet sich die Schere zwischen USt-Zahlern und Nicht-USt-Zahlern. Zwischen einem Subjekt, der seinen Umsatz um eine 1 CZK überschreitet, und dem Subjekt, das den Umsatz gerade um die 1 CZK nicht erreicht. Und der Unterschied von 2 CZK, der dabei grundsätzlich ist, ist sehr verführerisch. In Verbindung mit der Abschaffung der elektronischen Umsatzerfassung wird die Maßnahme bei einigen Steuersubjekten zur Verheimlichung eines Teiles der Umsätze führen, damit sie die erhöhte Umsatzschwelle nicht überschreiten.
Erlauben Sie mir meine persönliche Meinung darzulegen. Wäre es nicht einfacher die Schwelle für die Pflicht-Ust-Registrierung ganz abzuschaffen und das USt-System so zu gestalten, dass jedes Steuersubjekt automatisch auch USt-Zahler ist? Und zugleich darüber nachzudenken, ob es nicht praktischer wäre, die USt-Agenda zu vereinfachen. Z.B. bis zum Umsatz in Höhe von 1 Mio. CZK die Pflicht abzuschaffen, Kontrollmeldungen zu erstellen und abzugeben. Eine weitere Vereinfachung der Agenda könnte auch die Anwendung der Ausnahme sein, die im Art. 252 der Richtlinie verankert ist, in der es den Mitgliedsstaaten ermöglicht ist, einen Besteuerungszeitraum für die USt-Zahler von bis zu einem Jahr zu haben. Schweden macht z.B. von dieser Ausnahme so Gebrauch, dass kleine und mittlere Unternehmen, die steuerpflichtige Leistungen nur in Schweden erbringen, einen vereinfachten Modus haben, der darin besteht, dass sie die Steuererklärung binnen drei Monaten nach dem Ende des Jahresbesteuerungszeitraumes für direkte Steuern abgeben.
Wäre es nicht also einfacher die Bedingungen für alle steuerpflichtigen Unternehmer gleich zu machen und zugleich maximal ihre USt-Pflichten zu vereinfachen?
Ich persönlich bin dafür.