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Abgeordnete beschließen strengere Mehrwertsteuer auf Einkäufe aus anderen EU-Ländern

Abgeordnete beschließen strengere Mehrwertsteuer auf Einkäufe aus anderen EU-Ländern

Die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes wird die Kontrolle über E-Shops und andere Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen in EU-Länder liefern, verstärken. Sie wurde von den Abgeordneten am 27. Oktober verabschiedet und soll Anfang 2024 in Kraft treten. Zahlungsdienstleister, d. h. vor allem Banken, müssen künftig Informationen über Käufe aus dem Ausland oder aus EU-Ländern an die Steuerverwaltung weitergeben. Letztere verspricht sich von dieser Maßnahme eine effektivere Überwachung der Mehrwertsteuerzahlungen und die Aufdeckung möglicher Ungerechtigkeiten oder Unregelmäßigkeiten. Petr Linx, Senior Manager der Steuerabteilung von BDO, kommentiert das Thema.

Insbesondere die Banken müssen nun damit beginnen, eingehende Zahlungen aus dem Ausland an die Steuerbehörde zu melden. Letztere wird Einzelheiten über den Zahlungsempfänger, den Betrag, die Währung, das Herkunftsland und andere Informationen erfassen. Die Daten werden vom Zentralen Elektronischen System für Zahlungsinformationen (CESOP) verarbeitet und an die Finanzbehörden in der gesamten Europäischen Union weitergeleitet. Die Verordnung betrifft in der Regel E-Shops, aber nicht nur diese. Sie wird für alle inländischen Anbieter gelten, die ihre Dienstleistungen oder Waren in anderen EU-Ländern anbieten.

Für die Zahlung der ausländischen Mehrwertsteuer können Sie das einheitliche System verwenden
Bei B2C-Umsätzen haben diese Unternehmen zwei Möglichkeiten, die ausländische Mehrwertsteuer zu erklären und abzuführen. Entweder sie lassen sich in jedem Mitgliedstaat registrieren, in den sie die Waren versenden, und geben dort eine Mehrwertsteuererklärung ab, oder sie erklären die gesamte europäische Mehrwertsteuer in einer tschechischen Erklärung für den so genannten One-Stop-Shop (OSS), was meiner Meinung nach sowohl verwaltungstechnisch als auch kostentechnisch die bessere Option ist. Die EU weitet die OSS-Option schrittweise auf alle grenzüberschreitenden Umsätze mit Dienstleistungen und Waren für Endverbraucher (B2C) aus, wenn der Lieferant in einem anderen Mitgliedstaat mehrwertsteuerpflichtig ist.

Den Banken entstehen Kosten in Millionenhöhe, wenn die Änderung vom Senat und dem Präsidenten genehmigt wird
Laut der Begründung der Regierung zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes wird sich die Regelung negativ auf die Zahlungsdienstleister auswirken. Die zusätzlichen Kosten für sie werden auf mindestens 100 Millionen CZK geschätzt. Die Novelle wird nun dem Senat zur Prüfung und anschließend dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Da es sich um eine obligatorische Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften handelt, ist es sehr wahrscheinlich, dass diese neue Verpflichtung bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.