Obwohl es zunächst so aussah, als hätte die Steuerbefreiung für diese Art von Einkommen wenig Aussicht auf Erfolg, war am Ende das Gegenteil der Fall. Das Gesetz durchlief das gesamte Genehmigungsverfahren, und am Ende stritten sich die Gesetzgeber darüber, wessen Verdienst das Gesetz eigentlich war.
Die Grundregelung besteht darin, den Gesamtbetrag der Einnahmen aus diesen Verkäufen in einem bestimmten Steuerjahr zu prüfen. Wenn der Wert die Schwelle von 100 Tausend CZK nicht überschreitet, darf der Wert der Verkäufe 100 Tausend CZK nicht überschreiten. CZK nicht überschreitet, sind die Einkünfte aus der entgeltlichen Übertragung von Krypto-Assets steuerfrei. Wenn wir diese bescheidene Schwelle von 100 Tsd. CZK (Achtung - es handelt sich nicht um die Steuerbemessungsgrundlage aus dieser Transaktion, sondern um den Gesamtbetrag der Einkünfte), dann können wir den wohl wichtigsten Punkt anwenden, nämlich den Zeittest. Wenn der Steuerpflichtige einen bestimmten Krypto-Vermögenswert unmittelbar vor dem Verkauf mindestens drei Jahre lang gehalten hat, sind die Einkünfte aus dem Verkauf steuerfrei. Die jährliche Höchstgrenze für diese steuerfreien Einkünfte liegt jedoch bei 40 Millionen. CZK brutto. Bei dieser Obergrenze von 40 Millionen. Es ist jedoch Vorsicht geboten, da der Wert der entgeltlichen Übertragung von Wertpapieren und Anteilen an Kapitalgesellschaften ebenfalls in das Steuerjahr einbezogen wird.
Dieser unerwartet schnelle Wandel bringt jedoch ein eigenes, nicht standardisiertes Genehmigungsverfahren mit sich. Dies schafft viele Unsicherheiten, die so schnell wie möglich geklärt werden müssen. So muss beispielsweise geklärt werden, was alles als Kryptowährung angesehen werden kann. Was ist im Falle einer Fusion und Verschmelzung von Krypto-Assets zu tun? Was ist zu tun, wenn ein Krypto-Asset von seinem Emittenten gegen ein anderes Krypto-Asset ausgetauscht wird. Dies sind nicht die einzigen Fragen, die KOOV in seinem bevorstehenden Beitrag zu beantworten versucht, in dem Vertreter der Steuerberaterkammer (KDP) und der Generalfinanzdirektion (GFD) versuchen werden, sich auf die grundlegenden Parameter dieser neuen Verordnung zu einigen.
Angesichts des Fehlens von Übergangsbestimmungen will die vorbereitete KOOV bestätigen, dass alle Punkte der fraglichen ITA-Novelle auf alle Krypto-Assets angewendet werden, auch auf solche, die vor Inkrafttreten der Novelle erworben wurden. Darüber hinaus erhoffen wir uns u.a. eine Einigung zwischen der KDP und der GFD, dass der dreijährige Befreiungszeitraum auch den Zeitraum des Besitzes von Krypto-Assets umfasst, der vor Inkrafttreten der Novelle lag.
Viele weitere Fragen werden sich wohl erst in der Praxis beantworten lassen. Wer den Verkauf von Kryptoassets umsetzen muss, bevor zumindest die Rahmenbedingungen auf der KOOV-Sitzung geklärt sind, kann nur hoffen, dass es einen möglichst breiten Konsens gibt und die Vorschläge der KDP-Vertreter von der GFD bestätigt werden.
Autor: Jiří Jandečka
Die Grundregelung besteht darin, den Gesamtbetrag der Einnahmen aus diesen Verkäufen in einem bestimmten Steuerjahr zu prüfen. Wenn der Wert die Schwelle von 100 Tausend CZK nicht überschreitet, darf der Wert der Verkäufe 100 Tausend CZK nicht überschreiten. CZK nicht überschreitet, sind die Einkünfte aus der entgeltlichen Übertragung von Krypto-Assets steuerfrei. Wenn wir diese bescheidene Schwelle von 100 Tsd. CZK (Achtung - es handelt sich nicht um die Steuerbemessungsgrundlage aus dieser Transaktion, sondern um den Gesamtbetrag der Einkünfte), dann können wir den wohl wichtigsten Punkt anwenden, nämlich den Zeittest. Wenn der Steuerpflichtige einen bestimmten Krypto-Vermögenswert unmittelbar vor dem Verkauf mindestens drei Jahre lang gehalten hat, sind die Einkünfte aus dem Verkauf steuerfrei. Die jährliche Höchstgrenze für diese steuerfreien Einkünfte liegt jedoch bei 40 Millionen. CZK brutto. Bei dieser Obergrenze von 40 Millionen. Es ist jedoch Vorsicht geboten, da der Wert der entgeltlichen Übertragung von Wertpapieren und Anteilen an Kapitalgesellschaften ebenfalls in das Steuerjahr einbezogen wird.
Dieser unerwartet schnelle Wandel bringt jedoch ein eigenes, nicht standardisiertes Genehmigungsverfahren mit sich. Dies schafft viele Unsicherheiten, die so schnell wie möglich geklärt werden müssen. So muss beispielsweise geklärt werden, was alles als Kryptowährung angesehen werden kann. Was ist im Falle einer Fusion und Verschmelzung von Krypto-Assets zu tun? Was ist zu tun, wenn ein Krypto-Asset von seinem Emittenten gegen ein anderes Krypto-Asset ausgetauscht wird. Dies sind nicht die einzigen Fragen, die KOOV in seinem bevorstehenden Beitrag zu beantworten versucht, in dem Vertreter der Steuerberaterkammer (KDP) und der Generalfinanzdirektion (GFD) versuchen werden, sich auf die grundlegenden Parameter dieser neuen Verordnung zu einigen.
Angesichts des Fehlens von Übergangsbestimmungen will die vorbereitete KOOV bestätigen, dass alle Punkte der fraglichen ITA-Novelle auf alle Krypto-Assets angewendet werden, auch auf solche, die vor Inkrafttreten der Novelle erworben wurden. Darüber hinaus erhoffen wir uns u.a. eine Einigung zwischen der KDP und der GFD, dass der dreijährige Befreiungszeitraum auch den Zeitraum des Besitzes von Krypto-Assets umfasst, der vor Inkrafttreten der Novelle lag.
Viele weitere Fragen werden sich wohl erst in der Praxis beantworten lassen. Wer den Verkauf von Kryptoassets umsetzen muss, bevor zumindest die Rahmenbedingungen auf der KOOV-Sitzung geklärt sind, kann nur hoffen, dass es einen möglichst breiten Konsens gibt und die Vorschläge der KDP-Vertreter von der GFD bestätigt werden.
Autor: Jiří Jandečka