arrow_upward

Einstufung Russlands als nicht-kooperatives Land

Im Laufe des Jahres 2023 informierten eine Reihe von Beratungsunternehmen ihre Kunden über die Aufnahme Russlands in die Liste der nicht kooperativen Steuergebiete, die am 14. Februar 2023 nach einem Beschluss des EU-Rates erfolgte.
 
Welche Auswirkungen hat die Aufnahme Russlands in die Liste auf die Steuererklärungen tschechischer Unternehmen für den Steuerzeitraum des Kalenderjahres 2023 oder das nach dem 14. Februar 2023 endende Geschäftsjahr?
 
Wenn Ihr Unternehmen nach dem 14. Februar 2023 eine Betriebsstätte in Russland hatte oder direkt oder indirekt zu mehr als 50 % an einem in der Russischen Föderation ansässigen Unternehmen beteiligt war, ist es verpflichtet, in der in der Tschechischen Republik eingereichten Steuererklärung die sogenannten CFC-Regeln (Controlled Foreign Corporation) anzuwenden.
 
Die CFC-Vorschriften wurden in die tschechische Gesetzgebung aufgenommen, um die Verlagerung von Gewinnen tschechischer Unternehmen durch Transaktionen mit kapitalverbundenen Unternehmen zu verhindern, die in Ländern ansässig sind, deren Steuersätze weniger als die Hälfte des tschechischen Steuersatzes betragen. Ein solches Land ist z. B. Ungarn. Aber auch Unternehmen, die in Ländern ansässig sind, die ihrer Verpflichtung zur Beseitigung der schädlichen Aspekte der Sondersteuerregelung für internationale Holdinggesellschaften nicht nachgekommen sind, werden gezielt besteuert. Und die Russische Föderation ist eines dieser Länder.
 
Nach den CFC-Vorschriften ist das tschechische Unternehmen verpflichtet, die Einkünfte des direkt oder indirekt kontrollierten russischen Unternehmens (oder der Betriebsstätte) aus Tätigkeiten und der Veräußerung von Vermögenswerten in Russland in seine Bemessungsgrundlage einzubeziehen, als ob es sich um Einkünfte des tschechischen Unternehmens aus Tätigkeiten und Vermögenswerten in der Tschechischen Republik handelte, und zwar in dem Verhältnis, in dem das tschechische Unternehmen die Beteiligung an dem russischen Unternehmen in dem Zeitraum hielt, in dem diese Einkünfte erzielt wurden.
 
In der Folge sind in der Steuererklärung Anpassungen der Steuerbemessungsgrundlage vorzunehmen, die mit den Einkünften des russischen Unternehmens im Einklang mit den Bestimmungen des tschechischen Einkommensteuergesetzes verbunden sind.
Die Steuererklärung enthält separate Zeilen für die Anpassung der Steuerbemessungsgrundlage gemäß den CFC-Vorschriften.
 
Nach den geltenden Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes kann die Steuer des tschechischen Unternehmens, die auf der nach den CFC-Vorschriften um die Einkünfte des russischen Unternehmens erhöhten Steuerbemessungsgrundlage berechnet wird, um die von dem russischen Unternehmen in Russland gezahlte Steuer verringert werden, wobei der Betrag der in Russland gezahlten Steuer, der für die Zwecke dieser Verringerung verwendet werden kann, den Grundsätzen der einfachen Anrechnungsmethode entsprechen und den nach tschechischem Recht berechneten Steuerbetrag, der auf die Einkünfte des russischen Unternehmens entfällt, nicht übersteigen sollte.
 
In Anbetracht der Tatsache, dass der russische Steuersatz (24 %), der den Charakter der tschechischen Einkommensteuer hat, im Jahr 2023 höher ist als der tschechische Nominalsteuersatz in diesem Zeitraum (19 %), dürfte die Aufnahme Russlands in die Liste nur administrative Probleme mit sich bringen. Sie dürfte jedoch nicht zu einer Doppelbesteuerung der Einkünfte des russischen Unternehmens führen. Vorausgesetzt natürlich, dass die in Russland gezahlte Steuer mit der gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigung gegenüber den tschechischen Steuerbehörden nachgewiesen wird.
 
In diesem Zusammenhang sollte jedoch nicht vergessen werden, dass sich das Recht auf Vermeidung der Doppelbesteuerung in erster Linie aus internationalen Verträgen ergibt, die im Bereich der Einkommenssteuern geschlossen wurden. Wenn kein Abkommen geschlossen wurde, stellt sich die Frage, ob das tschechische Recht allein ausreicht, um das Recht auf Vermeidung der Doppelbesteuerung im Zusammenhang mit der Anwendung der CFC-Vorschriften geltend zu machen, ohne dass ein umgesetztes internationales Abkommen vorhanden sein muss. Es ist nicht unerheblich, dass das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Russischen Föderation aufgrund einer diplomatischen Note des Außenministeriums der Russischen Föderation im Anwendungsbereich der Artikel 5 bis 22 und Artikel 24 nicht mehr umgesetzt wird.
 
In dem Versuch, die Auswirkungen der diplomatischen Note zu klären, veröffentlichte das Finanzministerium eine Mitteilung im Financial Bulletin 10/2023, in der es die Öffentlichkeit über seine Rechtsauffassung informierte, dass die Nichtanwendung der Artikel 5 bis 22 und Artikel 24 des Vertrags mit der Russischen Föderation nicht dazu führen kann, dass eine Vertragspartei ab dem Zeitpunkt der Aussetzung der Anwendung der betreffenden Artikel verpflichtet wäre, die Doppelbesteuerung gemäß Artikel 23 des Vertrags auszuschließen.
 
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie die CFC-Vorschriften richtig anwenden, beraten wir Sie gerne.

Autor: Lenka Lopatová