Es ist schon mehr als drei Monate her, als die OECD die neue Fassung der Verrechnungspreisleitlinien erließ. Worin bestehen deren Änderungen gegenüber der letzten Aktualisierung von 2017? Die Generalfinanzdirektion veröffentliche ein Merkblatt, laut dem die wichtigsten Änderungen in folgende drei Punkte zusammengefast werden können:
- Revision der Methode Profit Split einschließlich des Anhangs, die Anwendungsbeispiele dieser Methode beinhaltet,
- Neues Kapitel X, das Anweisungen zu Verrechnungspreisen im Bereich der finanziellen Transaktionen beinhaltet,
- Neuer Anhang zum Kapitel VI, der die Behandlung von schwierig bewertbaren immateriellen Vermögensgegenständen beinhaltet.
Ich halte es für wichtig sich mit diesen Änderungen näher vertraut zu machen, und zwar gilt das insbesondere für tschechische Unternehmen, die von der multinationalen Gruppe damit beauftragt wurden, sich mit der Forschung und Entwicklung von neuen immateriellen Vermögensgegenständen zu beschäftigen, oder die die von ihnen geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände zur Weiternutzung innerhalb der Unternehmensgruppe gewähren. Bei solchen Gesellschaften könnte die Methode Profit Split eine geeignete Methode für die Verrechnungspreisgestaltung sein.
Revision der Methode Profit Split
Das Ziel der Methode Profit Split ist es den Gewinn unter die Unternehmen, die sich an dem Geschäftsvorfall beteiligen, so zu verteilen, dass die Wertschöpfung möglichst gerecht berücksichtigt wird, mit der jedes der Unternehmen zur Erreichung des gemeinsamen Ziels beitrug. Es ist nicht belanglos, dass die Methode Profit Split genauso wie für die Gewinnverteilung als auch für die Verlustverteilung angewandt werden kann.
Die Leitlinien beinhalten dabei keine normativen Regeln, die die Fälle identifizieren helfen würden, für die die Anwendung der Methode Profit Split am besten geeignet ist.
Der Vorteil der Methode Profit Split ist die Möglichkeit die Fälle zu decken, in denen sich jedes an dem Geschäftsvorfall beteiligendes Unternehmen zum Geschäftsvorfall auf eine unikale und wertvolle Art und Weise beiträgt. Eine Beschränkung für die Anwendung dieser Methode kann die Tatsache sein, das konsolidierte Ergebnis des ganzen Geschäftsvorfalls zu kennen. In einer Reihe von Fällen ist es in der Regel schwierig aus den nach unterschiedlichen legislativen Vorschriften geführten Abschlüssen Angaben über die Kosten und Erträge zu erhalten, die von allen an den Geschäftsvorfällen beteiligten Unternehmen aufgewandt wurden, um das gemeinsame Ziel zu erreichen, dass es ermöglicht hinreichend zuverlässig den Gewinn zu identifizieren, der als Vergütung für die ausgeübten Funktionen und die gewährten Vermögensgegenstände zu verteilen ist.
Ein Beispiel laut der Leitlinien des Verteilungsschlüssels, der für diese Zwecke benutzt werden kann ist die Zeit, die erfahrene Fachmitarbeiter für den Geschäftsvorfall aufwandten, dessen Ergebnis ein unikaler immaterieller Vermögensgegenstand sein soll. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass es hier eine lineare Abhängigkeit zwischen dem effektiv aufgewandten Zeitvolumen und dem Wert des zu entwickelnden Vermögensgegenstandes gibt. Mit dieser Problematik hängt ebenfalls eng der neue Anhang der Leitlinien zusammen, der die Behandlung der schwierig bewertbaren Vermögensgegenstände betrifft.
Damit die Methode Profit Split effektiv angewandt werden kann, ist der Abschluss von Verträgen notwendig, die neue Regeln definieren, nach denen der Gewinn zu verteilen ist, sowie die Gültigkeitsdauer dieser Regeln. Jedoch wird ein schriftlicher Abschluss von Verträgen, die klar die festgelegten Regeln für die Verrechnungspreisgestaltung definieren, in der Praxis häufig vergessen. Die fehlenden schriftlichen Verträge verursachen Beweisnot im Falle der Eröffnung einer steuerlichen Außenprüfung, die bis zu Steuernachforderungen führen kann.
Neues Kapitel X der Leitlinien
Insbesondere tschechische Unternehmen, die von Vorteilen der konzerninternen Finanzierung wie Cash-Pooling profitieren, sollten ihre Aufmerksamkeit dem neuen Kapitel X der Leitlinien schenken. Das Kapitel X beinhaltet die Beschreibung strengerer Regeln der Prüfungen der Finanzaufwendungen und Erträge, die an kurzfristige konzerninterne Finanztransaktionen gebunden sind.
Gerade die Kurzfristigkeit ist bei Cash-Pooling-Transaktionen wesentlich. Für Prüfungen der Höhe der mit den Cash-Pooling-Transaktionen zusammenhängenden Zinsen können durchschnittliche Zinssätze verwendet werden, für die die Banken in der Tschechischen Republik gegenseitig Geld auf dem Zwischenbankmarkt leihen. So ein Satz ist z. B. der 3M PRIBOR.
Die Auswertung der Prüfungsergebnisse geht von den Tatsachen aus, unter denen die Finanztransaktion vereinbart wurde. Im Falle des Cash-Pooling wird das Bestreben nach synergetischer Nutzung der Geldmittel innerhalb der Unternehmensgruppe berücksichtigt, wobei einer der Hauptvorteile die schnell erhältliche Finanzierungsquelle ist. Die Fachöffentlichkeit hält für einen marktüblichen Zinssatz den Fall, wenn der Zinssatz des Cashpooling-Schuldners nicht höher ist als der Satz, der mit einem Geldinstitut vereinbart worden wäre. Der Satz des Cashppoling-Gläubigers sollte dagegen höher sein, als für den die Bank gewährte Geldmittel anbieten würde. 1 Ansonsten würde die Nutzung von Cashpooling allen beteiligten Unternehmen einschließlich des Unternehmens, das für die Führung des Master-Kontos verantwortlich ist, keinen erwarteten Vorteil/keine erwartete Vergütung bringen.
Die Zinshöhe ist im Marktumfeld das Ergebnis der Vereinbarung zweier Parteien, die unter anderem das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners widerspiegelt. Um diesen Risikoaufschlag ist der Satz erhöht, für den die Bank ein Depositum auf dem Zwischenbankmarkt erhält. Laut der Prognose der ČNB, die am 5. Mai 2022 veröffentlicht wurde, könnte der dreimonatige Satz PRIBOR in 2022 die Grenze von 7 % erreichen. Im Falle der Festlegung der Zinsen bei konzerninternen Finanztransaktionen wie Cashpooling ist es erforderlich die sich schnell ändernden Sätze auf dem Zwischenbankmarkt zu verfolgen.
Cashpooling-Operationen können der Pflichtausweisung unterliegen, deren Umfang die ČNB mit einer Verordnung festlegt.2 Diese Pflicht kann beispielsweise Unternehmen betreffen, bei denen das Jahresvolumen der Finanzkredite, die aus dem Ausland gewährt oder erhalten wurden, zum Ende des Kalenderjahres 100 Mio. CZK erreicht. 3
1 E-Bulletin der Steuerberaterkammer 5/2022
2 Verordnung 235/2013 GBl.
3 Gesetz Nr. 219/1995 GBl.