Die Gerichte bezeichnen eine Situation, in der die Steuerverwaltung (in der Regel das Finanzamt) intensive Kontrolltätigkeiten bei einem bestimmten Steuerpflichtigen durchführt, ohne offiziell eine Steuerprüfung einzuleiten, als verdeckte Steuerprüfung. Eine Steuerprüfung wird ordnungsgemäß durch die Zustellung eines Dokuments mit der Bezeichnung "Mitteilung über die Einleitung einer Steuerprüfung" an eine Datenbox, per Einschreiben (wenn Sie keine Datenbox haben und gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind) oder bei einem Treffen mit der Steuerbehörde eingeleitet.
Wenn die Steuerverwaltung das Steuersubjekt so intensiv prüft, dass sie von Amts wegen eine Betriebsprüfung hätte einleiten müssen, dies aber unterlässt, kann dies konkrete negative Folgen für das Steuersubjekt haben - z. B. eine faktisch längere Prüfungsdauer oder eine wiederholte Prüfung desselben Sachverhalts durch die Steuerverwaltung.
Erfreulicherweise wird dieses Thema dank der Rechtsprechung und der Öffentlichkeitsarbeit, die es erfährt, in der Praxis immer weniger zum Problem, da die Steuerbehörden beginnen, auf die ganz offensichtlichen Fälle aufmerksam zu werden. Man kann jedoch nicht sagen, dass die verdeckten Steuerprüfungen völlig verschwunden sind.
Einerseits haben wir es immer noch mit Fällen zu tun, die in der Vergangenheit begannen, als die Umsicht der Steuerverwaltung in diesem Bereich viel geringer war, aber auch in neuen Fällen stoßen wir immer noch auf eine Reihe von Grenzfällen, in denen die Steuerverwaltung relativ umfangreiche Unterlagen sowohl über das Steuersubjekt selbst als auch über seine Lieferanten oder Kunden verlangt, bevor sie eine eigene Steuerprüfung einleitet.
In diesem Zusammenhang ist es besonders ratsam, sich vor Situationen zu hüten, in denen die Steuerbehörde vorgibt, nicht Ihre eigene Steuerpflicht, sondern die Steuerpflicht Ihres Lieferanten und Ihres Kunden zu prüfen, und komplexe Dokumente zu einem kompletten Transaktionsablauf, z. B. von identischen Waren, anfordert. Sie verlangt also alle Unterlagen über den Erwerb und alle Unterlagen über den anschließenden Verkauf. Auch wenn es in diesem Fall den Anschein hat, dass die Steuerbehörde nur Daten über Dritte (d. h. Ihren Lieferanten und Ihren Kunden) einholt, verschafft sie sich (ob absichtlich oder unabsichtlich) auch ein sehr umfassendes Bild von Ihrer eigenen Steuerpflicht in Bezug auf diese Transaktionen.
Ebenso kommt es in der Praxis manchmal vor, dass die Steuerverwaltung bei/nach Einleitung einer Steuerprüfung vom Steuerpflichtigen Unterlagen anfordert, die nicht dem erklärten Gegenstand und Umfang der Steuerprüfung entsprechen.
Gegenstand der Steuerprüfung ist eine bestimmte Steuer (Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer usw.) für einen bestimmten Steuerzeitraum oder bei Steuern ohne Steuerzeitraum in Bezug auf den einzelnen steuerpflichtigen Sachverhalt.
Der Umfang der Steuerprüfung ist dann eine genauere Spezifizierung (Fokus) innerhalb dieses Themas (z.B. nur bestimmte ausgewählte steuerpflichtige Transaktionen). Ist der Umfang nicht definiert oder wird er als "vollständig" definiert, handelt es sich um eine Prüfung der gesamten Steuerschuld für einen bestimmten Steuerzeitraum (alle Fakten).
Der Gegenstand und der Umfang der Steuerprüfung sind in der "Mitteilung über die Einleitung einer Steuerprüfung" enthalten. Wenn die Steuerverwaltung anfängt, Unterlagen anzufordern, die nicht dem angegebenen Gegenstand und Umfang der Steuerprüfung entsprechen, ist dies wiederum ein Indikator dafür, dass es sich um eine verdeckte Steuerprüfung für einen anderen als den angegebenen Zeitraum handeln könnte usw.
Die negativen Auswirkungen einer verdeckten Steuerprüfung können auch in einem Rechtsbehelfsverfahren und in einem Gerichtsverfahren abgewehrt werden, aber um sie zu minimieren, ist es nur ratsam, diese Situationen von Anfang an anzusprechen, idealerweise in der Phase der Einreichung von Unterlagen im Rahmen der Steuerprüfung selbst. Die frühzeitige Inanspruchnahme professioneller Hilfe kann nicht nur negative steuerliche Folgen verhindern, sondern mitunter auch dazu beitragen, einen möglichen Streit mit der Steuerverwaltung schneller beizulegen, ohne den Schwerpunkt der Verfahrensabwehr auf das sich oft über mehrere Jahre hinziehende Einspruchsverfahren oder auf langwierige Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zu verlagern.
Über die versteckte Steuerprüfung auf meinem LinkedIn-Profil: https://lnkd.in/eWcV2dUX.
Eine interessante Zusammenfassung der aktuellen Situation in Bezug auf verdeckte Steuerprüfungen bietet auch ein Artikel in der Wochenzeitung Ekonom: Wie weit darf der Steuerverwalter gehen? Das hängt von der Entscheidung des Gerichts ab | Ekonom.cz: Website der Wochenzeitung EKONOM
vaclav.cepelak@bdolegal.cz
Wenn die Steuerverwaltung das Steuersubjekt so intensiv prüft, dass sie von Amts wegen eine Betriebsprüfung hätte einleiten müssen, dies aber unterlässt, kann dies konkrete negative Folgen für das Steuersubjekt haben - z. B. eine faktisch längere Prüfungsdauer oder eine wiederholte Prüfung desselben Sachverhalts durch die Steuerverwaltung.
Erfreulicherweise wird dieses Thema dank der Rechtsprechung und der Öffentlichkeitsarbeit, die es erfährt, in der Praxis immer weniger zum Problem, da die Steuerbehörden beginnen, auf die ganz offensichtlichen Fälle aufmerksam zu werden. Man kann jedoch nicht sagen, dass die verdeckten Steuerprüfungen völlig verschwunden sind.
Einerseits haben wir es immer noch mit Fällen zu tun, die in der Vergangenheit begannen, als die Umsicht der Steuerverwaltung in diesem Bereich viel geringer war, aber auch in neuen Fällen stoßen wir immer noch auf eine Reihe von Grenzfällen, in denen die Steuerverwaltung relativ umfangreiche Unterlagen sowohl über das Steuersubjekt selbst als auch über seine Lieferanten oder Kunden verlangt, bevor sie eine eigene Steuerprüfung einleitet.
In diesem Zusammenhang ist es besonders ratsam, sich vor Situationen zu hüten, in denen die Steuerbehörde vorgibt, nicht Ihre eigene Steuerpflicht, sondern die Steuerpflicht Ihres Lieferanten und Ihres Kunden zu prüfen, und komplexe Dokumente zu einem kompletten Transaktionsablauf, z. B. von identischen Waren, anfordert. Sie verlangt also alle Unterlagen über den Erwerb und alle Unterlagen über den anschließenden Verkauf. Auch wenn es in diesem Fall den Anschein hat, dass die Steuerbehörde nur Daten über Dritte (d. h. Ihren Lieferanten und Ihren Kunden) einholt, verschafft sie sich (ob absichtlich oder unabsichtlich) auch ein sehr umfassendes Bild von Ihrer eigenen Steuerpflicht in Bezug auf diese Transaktionen.
Ebenso kommt es in der Praxis manchmal vor, dass die Steuerverwaltung bei/nach Einleitung einer Steuerprüfung vom Steuerpflichtigen Unterlagen anfordert, die nicht dem erklärten Gegenstand und Umfang der Steuerprüfung entsprechen.
Gegenstand der Steuerprüfung ist eine bestimmte Steuer (Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer usw.) für einen bestimmten Steuerzeitraum oder bei Steuern ohne Steuerzeitraum in Bezug auf den einzelnen steuerpflichtigen Sachverhalt.
Der Umfang der Steuerprüfung ist dann eine genauere Spezifizierung (Fokus) innerhalb dieses Themas (z.B. nur bestimmte ausgewählte steuerpflichtige Transaktionen). Ist der Umfang nicht definiert oder wird er als "vollständig" definiert, handelt es sich um eine Prüfung der gesamten Steuerschuld für einen bestimmten Steuerzeitraum (alle Fakten).
Der Gegenstand und der Umfang der Steuerprüfung sind in der "Mitteilung über die Einleitung einer Steuerprüfung" enthalten. Wenn die Steuerverwaltung anfängt, Unterlagen anzufordern, die nicht dem angegebenen Gegenstand und Umfang der Steuerprüfung entsprechen, ist dies wiederum ein Indikator dafür, dass es sich um eine verdeckte Steuerprüfung für einen anderen als den angegebenen Zeitraum handeln könnte usw.
Die negativen Auswirkungen einer verdeckten Steuerprüfung können auch in einem Rechtsbehelfsverfahren und in einem Gerichtsverfahren abgewehrt werden, aber um sie zu minimieren, ist es nur ratsam, diese Situationen von Anfang an anzusprechen, idealerweise in der Phase der Einreichung von Unterlagen im Rahmen der Steuerprüfung selbst. Die frühzeitige Inanspruchnahme professioneller Hilfe kann nicht nur negative steuerliche Folgen verhindern, sondern mitunter auch dazu beitragen, einen möglichen Streit mit der Steuerverwaltung schneller beizulegen, ohne den Schwerpunkt der Verfahrensabwehr auf das sich oft über mehrere Jahre hinziehende Einspruchsverfahren oder auf langwierige Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zu verlagern.
Über die versteckte Steuerprüfung auf meinem LinkedIn-Profil: https://lnkd.in/eWcV2dUX.
Eine interessante Zusammenfassung der aktuellen Situation in Bezug auf verdeckte Steuerprüfungen bietet auch ein Artikel in der Wochenzeitung Ekonom: Wie weit darf der Steuerverwalter gehen? Das hängt von der Entscheidung des Gerichts ab | Ekonom.cz: Website der Wochenzeitung EKONOM
vaclav.cepelak@bdolegal.cz